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Teilnahmebedingungen
1. Veranstaltungen der Begabungsförderung Region Hameln sind Schulveranstaltungen im Sinne des Niedersächsischen Schulgesetzes.
2. Während der Veranstaltungszeit wird damit die Aufsichtspflicht an die durchführenden Lehrkräfte und Dozenten übertragen. Wege zur und von der regelmäßigen Veranstaltungsstätte sind davon ausgenommen.
3. Aus versicherungsrechtlichen Gründen beginnt und endet die Schulveranstaltung jeweils am regelmäßigen Seminarort bzw. am Bestimmungsort von Exkursionen, Besichtigungen usw. Die Erziehungsberechtigten erklären sich bereit, die An- und Abfahrt des Kindes (insbesondere am Wochenende) zu ermöglichen.
4. Kosten für die Teilnahme an der Maßnahme werden zurzeit nicht erhoben. Die Erziehungsberechtigten erklären sich jedoch bereit, anfallende Materialkosten zu übernehmen bzw. auch eine Materialgrundlage für die eigenständige künstlerische Arbeit ihres Kindes außerhalb der Veranstaltungen zu schaffen.
5. Ferner ermöglichen die Erziehungsberechtigten Ihrem Kind den Zugang zu einem Computer mit Internetzugang.
6. Mit der Teilnahme an der Maßnahme erklären sich die Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass die künstlerischen Arbeitsergebnisse Ihres Kindes in öffentlichen Ausstellungen gezeigt, an Wettbewerben teilnehmen und im Internet veröffentlicht werden dürfen.
7. Die Nutzung privaten Eigentums (Künstlermaterialien, elektronische Geräte, insbesondere Kameras, Bildaufzeichnungsgeräte usw.) während der Seminarveranstaltung geschieht auf eigenes Risiko unter Ausschluss jeglicher Haftung.
8. Zur Teilnahme an der Maßnahme muss ein Bewerbungsverfahren durchlaufen werden. Das Ergebnis dieses Verfahrens sowie der jeweils aktuelle Stand der Teilnehmerzahlen entscheiden darüber, welche BewerberInnen sofort einen Platz erhalten bzw. auf die Warteliste aufgenommen werden. Das Ausfüllen des Bewerbungsantrages, die Annahme durch eine Lehrkraft oder Schule beinhaltet noch keinen Anspruch, tatsächlich an der Maßnahme teilnehmen zu können.
9. Die Teilnahme an der Begabungsförderung ist für 2 Jahre verbindlich. Pro Kalenderjahr finden ca. 12 Termine statt. Um das Teilnahmezertifikat zu erhalten, ist der Besuch von mindestens 16 Veranstaltungen notwendig.
10. Alle erhobenen Daten werden ausschließlich zur Verwaltung der Teilnahme erhoben und nach dem Ausscheiden des Kindes vernichtet.
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